Rechtsprechung
   VG Weimar, 02.02.2009 - 7 K 20045/06 We   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,36882
VG Weimar, 02.02.2009 - 7 K 20045/06 We (https://dejure.org/2009,36882)
VG Weimar, Entscheidung vom 02.02.2009 - 7 K 20045/06 We (https://dejure.org/2009,36882)
VG Weimar, Entscheidung vom 02. Februar 2009 - 7 K 20045/06 We (https://dejure.org/2009,36882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,36882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 a Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 4 Abs. 4; RL 2004/83/EG Art. 8; AufenthG § 60 Abs. 7
    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Verfolgungsbegriff, Gruppenverfolgung, interne Fluchtalternative, Anerkennungsrichtlinie, Kämpfer (ehemalige), Rebellen, Sicherheitskräfte, interner Schutz, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Weimar, 02.02.2009 - 7 K 20045/06
    Eine Verfolgung liegt vor, wenn dem Einzelnen in Anknüpfung an eines der genannten Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (siehe grundsätzlich: BVerfG, Urt. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000 und 961/86 BVerfGE 80, 315, 5.339).

    Der von dem Bundesverfassungsgericht so bezeichneten "Zwiegesichtigkeit des Staates" (BVerfGE 80, 315 ff.) trägt Art. 8 QRL Rechnung, indem dem Flüchtling ohne Differenzierung nach regional oder örtlich begrenzter Verfolgung eine Rückkehr in einen anderen Landesteil seines Heimatstaates nur dann, und zwar im Zeitpunkt der Entscheidung über seinen Antrag, zugemutet wird, wenn dort für ihn keine begründete Furcht vor Verfolgung bzw. keine tatsächliche Gefahr, einen ernsthaften Schaden zu erleiden, besteht und von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er sich in diesem Landesteil aufhält, wobei sich nach Art. 8 Abs. 2 QRL eine rein generalisierende Prüfung verbietet.

  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 3 UE 191/07

    Zum Abschiebungsschutz tschetschenischer Volkszugehöriger aus Tschetschenien in

    Auszug aus VG Weimar, 02.02.2009 - 7 K 20045/06
    Wesentliches Ziel der Richtlinie ist die Schaffung einer gemeinsamen Asylpolitik einschließlich eines "Gemeinsamen Europäischen Asylsystems" (vgl. HessVGH, Urteil vom 21.02.2008, Az: 3 UE 191/07 A).

    Hierzu hat der Hess. VGH in seinem Urteil vom 21.02.2008, Az: 3 UE 191/07 A zutreffend ausgeführt: "Die Lage in Tschetschenien ist heute dadurch geprägt, dass die von dem Präsidenten der Russischen Föderation Putin verfolgte und betriebene Politik der "Tschetschenisierung" des Tschetschenienkonflikts aufgegangen zu sein scheint.

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VG Weimar, 02.02.2009 - 7 K 20045/06
    Soweit hierbei Probleme mit der Erlangung einer Registrierung auftreten sollten, fehlt es an einem gezielten Eingriff in ein asylrechtlich geschütztes Rechtsgut, da es sich bei der Verweigerung der Registrierung durch lokale Behörden der Russischen Föderation in Anknüpfung an die Volkszugehörigkeit nur um ein Unterlassen handelt, dass einen Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit darstellen mag, seinem Charakter nach aber nicht auf die Verletzung eines grundlegenden Menschenrechts und damit eines asylrechtlichen Rechtsgutes zielt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.2009, Aktenzeichen 10 C 52.07).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Weimar, 02.02.2009 - 7 K 20045/06
    Widersprüchliches oder im Verfahren sich steigerndes Vorbringen kann die Glaubwürdigkeit des Asylsuchenden in Frage stellen, falls die Unstimmigkeit nicht überzeugend aufgelöst wurde (zum Vorstehenden: BVerwG, Urteile vom 29. November 1979, BVerwGE 55, S. 82 und vom 16. April 1985, BVerwGE 71, S. 180; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (OVG NW), Urteil vom 25. August 1981, InfAuslR 1982, S. 43).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VG Weimar, 02.02.2009 - 7 K 20045/06
    Schutz genießt vielmehr auch der Asylsuchende, der seinen Heimatstaat unverfolgt verlassen hat, wenn ihm aufgrund von beachtlichen Nachfluchttatbeständen, z.B. aufgrund von Vorgängen oder Ereignissen in seinem Heimatland, die unabhängig von seiner Person nach seiner Ausreise eingetreten sind (sog. objektive Nachfluchtgründe, vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51, 64 ff), mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht (BVerwG, Urteil vom 23.07.1991, a.a.O., S. 367, 575 ff).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG Weimar, 02.02.2009 - 7 K 20045/06
    Widersprüchliches oder im Verfahren sich steigerndes Vorbringen kann die Glaubwürdigkeit des Asylsuchenden in Frage stellen, falls die Unstimmigkeit nicht überzeugend aufgelöst wurde (zum Vorstehenden: BVerwG, Urteile vom 29. November 1979, BVerwGE 55, S. 82 und vom 16. April 1985, BVerwGE 71, S. 180; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (OVG NW), Urteil vom 25. August 1981, InfAuslR 1982, S. 43).
  • BVerwG, 04.01.2007 - 1 B 47.06

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Revisionsverfahren, rechtliches Gehör,

    Auszug aus VG Weimar, 02.02.2009 - 7 K 20045/06
    zuzumuten war (BVerwG, Beschluss vom 04.01.2007, 1 B 47.06, Rdnr. 5) ist mit den Vorgaben der QRL nicht - mehr - zu vereinbaren (ebenso Hess. VGH, a.a.O.).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Weimar, 02.02.2009 - 7 K 20045/06
    Darüber hinaus ist für die Feststellung der gruppengerichteten Verfolgung von Belang, ob sich ein vergleichbares Verfolgungsgeschehen in der Vergangenheit schon häufiger ereignet hat, ob die Gruppenmitglieder als Minderheit in einem Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung leben müssen, das Verfolgungshandlungen, wenn nicht gar in den Augen der Verfolger rechtfertigt, so doch tatsächlich begünstigt, und ob sie ganz allgemein Unterdrückungen und Nachstellungen ausgesetzt sind, mögen diese als solche auch noch nicht von einer Schwere sein, die bereits politische Verfolgung begründet (BVerfG, Beschluss vom 23.01.1991 - 2 BvR 902/85 u.a. -, BVerfGE 83, 216 = NVwZ 1991, 768).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus VG Weimar, 02.02.2009 - 7 K 20045/06
    Auch gilt für die Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG derselbe Prognosemaßstab wie hinsichtlich des Art. 16a Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.1994 - 9C 1.94-, NVwZ 1995, S. 391 und vom 03.11.1992 - 9C 21.92-, BVerwGE 91, 150, 154).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus VG Weimar, 02.02.2009 - 7 K 20045/06
    Auch gilt für die Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG derselbe Prognosemaßstab wie hinsichtlich des Art. 16a Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.1994 - 9C 1.94-, NVwZ 1995, S. 391 und vom 03.11.1992 - 9C 21.92-, BVerwGE 91, 150, 154).
  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

  • BVerwG, 24.09.1992 - 9 B 130.92
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht